Information zum Befahren von Wegen mit Zusatzzeichen

Dank einer Initiative unseres Fischereiverbandes gibt es seitens des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg eine Klarstellung, dass die Fischereiberechtigten die öffentlchen Straßen mit dem Zusatzzeichen „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ und „land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ zur Anfahrt ans Gewässer nutzen dürfen.
Details gibt´s über diesen Link