Gewässerordnung

In der Gewässerordnung werden die Richtlinien zum Fischfang in unseren Vereinsgewässern beschrieben:

  • Diese Gewässerordnung ist seit 08.10.2021 gültig und muss vom Erwerber unserer Angelkarten (Generalangelkarte, Gästeangelkarte) zwingend beachtet werden.
  • In Verbindung mit der erworbenen Angelkarte gilt die Gewässerordnung in folgenden Pachtgewässern des SAV Schriesheim:
    • See „Hinter der Schlicht“ im Eichelgarten Dannstadt
    • Rückhaltebecken Schriesheim incl. Vor- u. Nachbecken.
    • Fließstrecke des Kanzelbachs Schriesheim
  • Der Inhaber der Angelkarte ist zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet und unterwirft sich durch Erwerb derselben den nachstehenden Richtlinien. Die Angelkarte ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen staatlichen Jahresfischereischein. Die Angelkarte ist nicht übertragbar. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt der SAV Schriesheim keine Haftung.
  • Die Gesamtgebühr der SAV-Generalangelkarte setzt sich zusammen aus einer Basisgebühr und einer Zusatzgebühr für evtl. nicht geleistete Arbeitsstunden. Das Entgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden entfällt für Gastangler und Jugendliche. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch erwachsene Mitglieder von der Zahlung der Gebühr für nicht geleistete Arbeitsstunden befreit, Details sind in der Gebührenordnung geregelt.
  • Jeder Sportfischer ist zur Reinhaltung des Angelplatzes und seiner Umgebung verpflichtet. Der Verkauf oder Tausch gefangener Fische ist nicht gestattet. Die Verwendung von Blut als Lock- oder Ködermittel ist verboten. Der SAV Schriesheim kann bei Besatzmaßnahmen fischereiliche Einschränkungen auferlegen.
  • Jeder angelberechtigte Sportfischer ist zur Führung einer Fangstatistik verpflichtet.
  • Jugendliche dürfen auch ohne bestandene Sportfischerprüfung angeln, sofern sie das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Die Fischerei darf dann aber nur in Begleitung eines mindestens achtzehn Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins ausgeübt werden. Bei Jugendlichen mit bestandener Fischerprüfung muss der beaufsichtigende Erwachsene nicht zwingend fischereiausübungsberechtigt sein. Die Eltern müssen auf jeden Fall sicherstellen, dass ihre Kinder durch einen Erwachsenen beaufsichtigt werden.
  • Sonnenbarsche und Grundeln müssen nach dem Fang sofort waidgerecht getötet werden.
  • Nachstehende Mindestmaße und Schonzeiten sind einzuhalten:
Regenbogenforelle30 cm1. Jan. – 31. März
Bachforelle25 cm1. Okt. – 15. Februar
Hecht45 cm1. Feb. – 15. April
Zander45 cm1. Apr. – 31. Mai
Störganzjährig geschont
Aal40 cm
Karpfen35 cm
Graskarpfen45 cm
Schleie25 cm
Weißfische20 cm
  • Ein Verstoß gegen diese Richtlinien hat den ersatzlosen Einzug der Angelkarte zur Folge. Über weitere Maßnahmen entscheidet die Vorstandschaft.

Besondere Bestimmungen für das Angeln im See in Dannstadt:

  • Mitglieder dürfen das Seegrundstück in der Regel überall befahren und ihr Fahrzeug überall parken. Mit Ausnahme der Angelplätze auf der Westseite soll die Zufahrtsrichtung mit dem PKW immer entgegen des Uhrzeigersinns erfolgen. Die Fahrzeuge müssen so geparkt werden, dass ein Umfahren des Sees immer gewährleistet ist. Falls das Gelände durch Regen aufgeweicht ist, müssen die Fahrzeuge direkt an der Grundstückseinfahrt abgestellt werden.
  • Die Angelkarte berechtigt zum Fischen mit 2 Handangeln mit je 1 Haken. Drillinge dürfen nur zum Blinkern verwendet werden.
  • Das Auslegen von sog. Nachtschnüren, Legeangeln oder Netzen ist verboten.
  • Für jeden Angeltag gilt eine Fangbegrenzung von 4 Edelfischen, davon aber höchstens 2 Karpfen. (Edelfische sind: Aal, Forelle, Schleie, Karpfen, Hecht, Zander)
  • Die Benutzung eines Bootes zum Fischfang ist nicht gestattet.
  • Aufbewahrung von gefangenen Fischen: Es dürfen nur mindestens 3,5m lange Setzkescher mit mindestens 50 cm Durchmesser aus Garnen (keine Drahtsetzkescher) verwendet werden. Im Kescher dürfen maximal 20 kg Fisch gehältert werden. Die Hälterung von Karpfen ist mit maximal 2 Stück zulässig.
  • Das Abgraben der Uferböschung zur Herstellung von Standplätzen sowie das Anlegen von Angelstegen ist verboten.
  • Ein Anspruch auf einen eigenen Angelplatz besteht nicht.
  • Das Aufstellen von Wohnwagen ist untersagt.
  • Übernachtungen am See sind einem der Gewässerwarte am Vortag bis spätestens 18 Uhr mitzuteilen.
  • Während der Zeit, in der vom SAV Schriesheim Arbeitseinsätze festgelegt sind oder vereinsinterne gemeinsame Fischen an anderen Gewässern durchgeführt werden, ist die Ausübung des Fischfangs im See verboten.

Besondere Bestimmungen für das Angeln im Rückhaltebecken bzw. im Kanzelbach:

  • Die Fischereigrenze beginnt im Kanzelbach am Ursenbacher Hof und endet an der Feldwegbrücke am Rosenhof. Die zufließenden Gewässer (Katzenbach, Weites Tal, Pappelbach, Almannsbach, Rohrwiesental, Gernbach, Zählwiesen, Röschbach) sowie das Verdunstungsbecken (Gewann Langestricke) zählen ebenfalls dazu.
  • Die Angelkarte berechtigt zum Fischen mit 1 Handangel, die nur mit einem Angelhaken bestückt sein darf. Drillinge dürfen nur zum Blinkern verwendet werden.
  • Für jeden Angeltag gilt eine Fangbegrenzung von 6 Edelfischen (Forelle, Schleie, Karpfen, Hecht, Zander). Pro Jahr dürfen maximal 36 Edelfische geangelt werden.
  • Das Angeln ist erlaubt in der Zeit eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang
  • Übernachtungen am Gewässer werden nicht geduldet
  • Die Wald- oder Wiesenwege zum Fischgewässer dürfen mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden.

Besondere Bestimmungen für Gastangler

  • Eigene Mitglieder unseres Vereins können mit Gästen an unserem See in Dannstadt bzw. im Schriesheimer Rückhaltebecken fischen, allerdings pro Mitglied maximal 2 Gäste.
  • Gästekarten sind nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Jahresfischereischein.
  • Die Ausübung des Fischfangs ist nur in ständiger Begleitung eines fischereiausübungsberechtigten Mitglieds des SAV Schriesheim gestattet. Dieser ist auch dafür verantwortlich, dass unser Gewässerwart darüber informiert wird, wann der Gastangler angeln geht.
  • Mitglieder des SAV Schriesheim können keine Gästeangelkarte erwerben.
  • Die Gebühr für die Gästeangelkarte kann nur durch Überweisung auf das SAV-Girokonto bezahlt werden. Sie gilt nur an dem im Überweisungsbeleg angegeben Gültigkeitstag.