Naturschutzgebiet 3 „Neckaraue zwischen Botzheimer Wasen und Oberer Wörth“ (alt)

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Wo darf geangelt werden?

  • Innerhalb des Naturschutzgebietes (rot schraffiert) ist die Angelfischerei ganzjährig verboten
  • Außerhalb des Naturschutzgebiets darf überall geangelt werden; z.B. auf der Edinger Flussseite

Infos zum Naturschutzgebiet 3:
Neckaraue zwischen Botzheimer Wasen und Oberer Wörth

Das Naturschutzgebiet „Neckaraue zwischen Botzheimer Wasen und Oberer Wörth“ auf der Gemarkung Ladenburg erstreckt sich über 6 ha. Die parallel zum Ufer verlaufenden lang gestreckten Inseln im schiffbaren Fluss, aber auch außerhalb der Schifffahrtsrinne bestehen aus Kies, Sand und Schlammflächen mit einer ausgeprägten Ruderal- und Hochstaudenflur. Die daran anschließenden Flachwasserzonen zwischen Inseln und Vorland bieten einer Vielzahl seltener Vogelarten Brut- und Rastplätze. So finden wir hier das so stark bedrohte Blau- und Braunkehlchen, Bekassine und Flussuferläufer, in den Flachwasserzonen eine herausragende Fischlaichregion für Brachsen, Gründling, Schleie, Barbe und Rotauge. Auch die reiche Zahl von teilweise stark gefährdeten Libellenarten fällt dem aufmerksamen Beobachter ins Auge.

Im Naturschutzgebiet „Neckaraue zwischen Botzheimer Wasen und Oberer Wörth“ musste die Sportfischerei ganzjährig verboten werden.

Quelle: „Natur- und Landschaftsschutzgebiete“, Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe