Naturschutzgebiet 2 „Altneckar – Wörth – Weidensticker“

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Der SAV Schriesheim übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Darstellung!

Wo darfgeangelt werden?

  • Innerhalb des Naturschutzgebietes (rot markiert) ist die Angelfischerei ganzjährig verboten
  • Die Grenze des Naturschutzgebietes läuft  durch die Flussmitte. Außerhalb des Naturschutzgebiets darf überall geangelt werden; z.B. auf der rechten Neckarseite vom Mitteldamm zwischen Neckarkanal und Altneckar.

Hinweis: Die oben dargestellte Karte wurde erzeugt mit Angaben aus folgenden Quellen:

  • Offizielle digitale Karte des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege, veröffentlicht im UDO-Kartendienst, Copyright LGL, Az.: 2851.9-1/19
  • Gedruckte Karte „Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Unterer Neckar, Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege, Az.: 5.13/468
  • Open Street Map:
    Achtung: Dort sind die Abgrenzungen von Naturschutzgebieten grün markiert

Infos zum Naturschutzgebiet 2:
„Altneckar – Wörth – Weidensticker“

Das Gebiet „Altneckar – Wörth – Weidenstücker“ mit einer Größe von 19 ha gliedert sich in einen schiffbaren und nicht schiffbaren Teil „auf. Der schiffbare Teil fällt durch eine befestigte Steinschüttung Im Uferbereich auf, während der nicht schiffbare, neckaraufwärts liegende Flussabschnitt durch Sandablagerungen eine natürliche Uferlinie aufweist.

Die geringe Fließgeschwindigkeit des Neckars und das tiefere Flussbett haben ihre Ursache in der Stauhaltung bei Ladenburg. Wie der Name „Weidenstücker“ schon vermuten lässt, befindet sich in diesem Naturschutzgebiet eine ausgezeichnet entwickelte Weidenzone. Die Weidenaue setzt sich aus fünf Weidenarten zusammen (Bruch-, Purpur-, Silber-, Korb- und Mandelweide) und bietet besonders ideale Voraussetzungen als Brutstätte. Die vom Aussterben bedrohte Zwergdommel wurde hier noch vor wenigen Jahren als Brutvogel beobachtet. Auch die stark gefährdeten Arten wie Krickente, Flussuferläufer, Graureiher, Fischadler, Wanderfalke und Eisvogel steilen sich als Gast- oder Zugvögel regelmäßig ein.

Im Nordwesten des Naturschutzgebietes (Richtung Autobahnbrücke) befindet sich ein teilweise verlandeter Seitenarm – der Krottenneckar -, dessen Name auf die dort vorkommenden Kröten und Amphibien hinweist. Mit seiner besonders in den Sommermonaten stark Verkrauteten bis veralgten Unterwasservegetation, die sich über den gesamten Stillwasserbereich zwischen Ufer und Insel ausdehnt, bietet dieser Flussabschnitt eine herausragende Fischlaichregion für Brachsen, Gründling, Schleie, Barbe und Rotauge. Zehn Libellenarten, unter ihnen die gefährdete Pracht- und Blauflügel-Prachtlibelle, unterstreichen die Einzigartigkeit des Biotops.

Einer der schönsten Teichrosenbestände aller Schutzgebiete erstreckt sich von dem alten Leitwerk in Höhe der Autobahnbrücke bis hin zur Schleuse entlang des linken Neckarufers. Die naturnahe Ufergestaltung ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl kleiner Sandbuchten und einen dichten Weidengürtel.

In diesem Naturschutzgebiet musste wegen der störungsempfindlichen Vogelwelt und der starken Trittbelastungen im
Uferbereich die Sportfischerei ganzjährig verboten werden.