Naturschutzgebiet 1 „Altneckar – Heidelberg- Wieblingen“alt

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Der SAV Schriesheim übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Darstellung!

Wo darfgeangelt werden?

  • Das Naturschutzgebiet (rot schraffiert) bezieht sich im wesentlichen auf die Inseln im Altneckar und auf den Mitteldamm zum Altneckar hin.  Außerhalb des Naturschutzgebiets darf überall geangelt werden; z.B. im gesamten Neckarkanal (auch vom Mitteldamm aus) und auch im Altneckar von Wieblinger Seite.
  • Innerhalb des Naturschutzgebietes darf vom 1. März bis 15. Oktober in dem mit Punkten gekennzeichneten Bereich des Altneckars geangelt werden, jedoch nur vom Boot aus in einem Abstand von 10 Meter zum Ufer hin.

Angeln an der A5-Autobahnbrücke: (siehe Bild unten)
Der Altneckar zwischen Autobahnbrücke und Beginn der Kläranlage liegt nicht im Naturschutzgebiet, sondern im Landschaftschutzgebiet. Dort darf also geangelt werden.

Infos zum Naturschutzgebiet 1:
„Altneckar – Heidelberg- Wieblingen“

Mit einer Größe von 45,2 ha ist der Abschnitt des Neckars mit dem weitgehend ursprünglichsten Verlauf nun unter Schutz gestellt. Eine vielgestaltige Uferstruktur, ein unterschiedliches Sohlenprofil und mehrere zum Teil große Schwemminseln charakterisieren das Bild.

Am Altneckar bei Heidelberg / Wieblingen befindet sich unterhalb des Wehres eine breite Wasserfläche mit Seecharakter, in deren Verlandungsgürtel sich ein Binsen- und Schilfbewuchs eingestellt hat.

Das stark belastete Wasser hat einen hohen Nährstoffgehalt mit der Folge, dass sich dort hohe Planktonanteile und Algen einstellen können. Die dadurch verursachte geringe Lichtdurchlässigkeit des Wassers bietet Pflanzen unterhalb der Wasseroberfläche nur geringe Wachstumsmöglichkeiten. Statt dessen haben sich dort in beachtlicher Zahl die gelben Teichrosen angesiedelt, die durch ihre an der Wasseroberfläche schwimmenden Blätter genügend Licht zur Assimilation finden. Auch ein dichter Bewuchs mit Laichkraut erstreckt sich über weite Teile des Wassers. Die Sauerstoffversorgung ist durch den Überlauf beim Heidelberger Wehr gewährleistet, so dass eine Reihe von Fischarten, hauptsächlich aus der Familie der Karpfen, gute Laichbedingungen findet. So unter anderem auch eine kleine Population des sehr selten gewordenen Bitterlings und der Bachschmerle.

Auch für die Amphibienwelt bieten die verlandeten Neckarschluten gute Lebensbedingungen. Gras-, Seefrosch, Teichmolch und Erdkröte laichen hier regelmäßig. Die Schotterinseln stellen den wertvollsten Teil des Schutzgebietes dar. Hier erkennen wir noch die verbliebene Flussdynamik. Im Strömungsbereich wurden die Gerölle abgetragen, während sie in den strömungsarmen Flachwasserzonen sich als Kies- und Sandbänke ablagern konnten. Bei Hochwasser entstehen dort immer wieder vegetationsfreie Flächen, die nach Rückgang des überfluteten Bereiches eine viel gestaltete Vegetation ermöglichen.

Dies trifft allerdings nicht mehr auf die östlichste, in unmittelbarer Nähe des Heidelberger Wehrs gelegene Insel zu. Durch regelmäßige Rückschnittmaßnahmen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung an den Weidenbeständen, hat sich hier keine standortheimische Vegetation ausbreiten können.

Der Bewuchs des Neckarufers wie der der Vorlandwiesen und des Dammes ist weitestgehend standorttypisch. Auffallend ist das Ufer begleitende Weidegebüsch. Der kilometerlange Damm des Neckarkanals ist so stark der Sonne ausgesetzt, dass sich an manchen Stellen Halbtrockenrasen ausbilden konnten. Die flussabwärts verlaufenden dammartigen Leitwerke trennen stille Wasserzonen vom Fließgewässer. Erst am unteren Ende der Schwabenheimer Schleuse vereinigt sich der Schiffskanal wieder mit dem Neckar.

Ein dichter Gebüschbewuchs mit Weißdorn, Schlehe, Schwarzer Holunder und Hundsrose hat für die Vogel- und Insektenwelt gleichermaßen Bedeutung. Im Frühjahr und Sommer dient er als Brut- und Rastraum, die Früchte im Winter einer Vielzahl von Zugvögeln als Nahrung. Regelmäßig stellen sich als Brutvögel unter anderem Haubentaucher, Flussuferläufer, Flussregenpfeifer, Teichralle, Blesshuhn, Zaunkönig, Sumpfrohrsänger und eine Reihe von Entenvögeln ein. Zu den Wintergästen zählen die stark bedrohten Arten wie der Graureiher, Blau- und Braunkehlchen, Grauammer, Drosselrohrsänger, Eisvogel und die Bekassine.

Die artenreiche Insektenfauna findet an den Trockenstandorten und in der Wassernähe gute Lebensbedingungen. Zahlreiche seltene Schmetterlingsarten u. a. der Große Fuchs, Spinnentiere (Kreuz-, Wolf-, Strecker- und Zartspinnen) und im unmittelbaren Wasserbereich bedrohte Libellenarten (Gebänderte Prachtlibelle und Großer Blaupfeil) sind hier anzutreffen. Dass ein solches Gebiet in besonderem Maße störungsanfällig ist und deshalb durch Schutzvorschriften langfristig in seiner Existenz gesichert werden muss, dürfte dem Naturfreund verständlich sein. So war es unumgänglich, auch die ordnungsgemäße Ausübung der Sportfischerei zu regeln. In dem auf der Detailkarte gekennzeichneten Bereich des Neckars ist diese vom Boot aus in einem Abstand von 10 m zum Ufer hin vom 1. März bis zum 15. Oktober gestattet.

Quelle: „Natur- und Landschaftsschutzgebiete“, Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe